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Rückerstattungsanträge für im Ausland entrichtete Vorsteuer

Schenkungsmeldegesetz 2008 im Entwurfstadium

Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Erkenntnissen vom 7.3.2007 und 15.6.2007 Teile des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) mit Wirkung 31.7.2008 aufgehoben. Das ErbStG wird jedoch nicht repariert, als Ersatz wurde nun der Entwurf des Schenkungsmeldegesetzes (SchenkMG) 2008 vorgestellt. ...mehr

Jugendbeschäftigungspaket vom Ministerrat beschlossen

Am 2.4.2008 hat der Ministerrat ein umfassendes „Beschäftigungspaket für Österreichs Jugend“ beschlossen. Nachfolgend die Eckpunkte im Überblick. ...mehr

Rückerstattungsanträge für im Ausland entrichtete Vorsteuer

Wenn Sie eine Lieferung oder sonstige Leistung mit ausländischer Umsatzsteuer als Unternehmer erworben haben, können Sie im jeweiligen ausländischen Staat die Vorsteuerrückerstattung beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag für die Vorsteuerbeträge 2007 bis 30.6.2008 bei den zuständigen ausländischen Behörden stellen. ...mehr

Faxrechnungen bleiben bis Ende 2008 zulässig

Laut Information des Bundesministeriums für Finanzen wird die Frist, vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen mittels Fernkopierer (Telefax) übermitteln zu können, erneut bis zum Ende des Jahres 2008 verlängert. ...mehr

Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge – Regierungsvorlage

Ein dem Nationalrat vorliegender Regierungsentwurf mit dem Titel AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz enthält als Maßnahme zur Erhöhung der Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen Bestimmungen über eine besondere Haftung von auftraggebenden Unternehmen in der Baubranche. ...mehr

Rückerstattungsanträge für im Ausland entrichtete Vorsteuer

Innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen besteht für in Österreich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die Möglichkeit, im jeweiligen Land eine Vorsteuerrückerstattung zu beantragen.

Vergütungszeitraum ist nach Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis längstens einem Kalenderjahr. Der Vergütungsantrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

Ist der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr, gilt eine Frist bis 30.6. des Folgejahres. Anträge für Rechnungen aus 2007 sind somit bis 30.6.2008 möglich, wobei der Antrag innerhalb dieser Frist bereits bei der zuständigen ausländischen Finanzbehörde eingelangt sein muss. Es ist daher die übliche Postlaufzeit einzukalkulieren.

Eine weitere Voraussetzung für die Vorsteuerrückerstattung ist, dass im betreffenden Land keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungenausgeführt wurden. In diesem Fall werden nämlich die Vorsteuern im allgemeinen Umsatzsteuerverfahren geltend gemacht.

Stand: 15. Mai 2008

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